Suche

FietsCollectief Verlängerte Garantie

Was fällt unter die Garantie?

Das gesamte E-Bike, mit Ausnahme der Verschleißteile. Sollte aufgrund eines Material- oder Konstruktionsfehlers etwas kaputt gehen, wird Ihr E-Bike fachmännisch repariert.

Auch die Batterie?

Auf jeden Fall! Der Akku ist für Ihr E-Bike von entscheidender Bedeutung undebenfalls Teil der erweitertenGarantievon FietsCollectief.

Ist Ihr E-Bike defekt? Was nun?

  • Bringen Sie Ihr E-Bike zu dem Händler, bei dem Sie es gekauft haben.
  • Bringen Sie Ihren Garantieschein und Ihre Kaufrechnung mit, auf der der Garantiekauf vermerkt ist.
  • Beantragen Sie eine Reparatur im Rahmen der FietsCollectief-Garantie.
  • Überlassen Sie den Rest dem Reparaturdienst und dem Garantiegeber.

Eigenbeitrag und Abschreibung

Die Garantie sieht keinen Standard-Selbstbehalt pro Schadensfall vor. Wenn eine neue Batterie erforderlich ist, wird eine monatliche Abschreibung von 0,0075 x dem Neuwert vorgenommen. Im Falle einer Überholung oder Reparatur der Batterie erfolgt keine Abschreibung.

Wartung

Jedes E-Bike muss gewartet werden. Um die verlängerte Garantie von FietsCollectief aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, das E-Bike ordnungsgemäß zu warten. Wir bitten Sie daher, Ihr E-Bike jedes Jahr zur regelmäßigen Wartung vorzustellen.

 

Lassen Sie die Wartung ausschließlich in dem Fahrradfachgeschäft durchführen, in dem Sie das E-Bike gekauft haben. Regelmäßige Wartungsarbeiten fallen nicht unter die Garantie. Wenn Sie Ihr E-Bike nicht ordnungsgemäß warten lassen, können die Rechte aus dieser Garantie erlöschen.

eingeschränkt werden.

Wer bietet diese Garantie?

Die FietsCollectief-Garantieverlängerung ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen Unique Bikes und FietsCollectief B.V.
FietsCollectief gewährt die Garantie, kümmert sich um die Verwaltung, übernimmt die Reparaturkosten und entscheidet, ob ein Defekt unter die Garantie fällt.

Garantiebedingungen

Lesen Sie die Garantiebedingungen sorgfältig durch.

.. IN KÜRZE

Wozu dient die Velengde-Garantie?

  • Die erweiterte Garantie deckt die Arbeitskosten und die Kosten für den Austausch von Teilen, die aufgrund eines Eigenfehlers des E-Bikes defekt sind.
  • Die maximal erstattungsfähigen Garantiekosten entsprechen 75 % des Kaufwerts des E-Bikes.

Wofür gilt die erweiterte Garantie nicht?

  • Die erweiterte Garantie gilt nicht, solange die Herstellergarantie noch gültig ist.
  • Die Kosten für normale Wartung und normalen Verschleiß fallen niemals unter die Garantie.
  • Defekte, die auf mangelhafte Wartung und/oder unsachgemäße Reparaturen zurückzuführen sind, werden nicht ersetzt, ebenso wenig wie Defekte, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Überlastung entstanden sind.

Was sind die Einschränkungen?

  • Es gibt keine Selbstbeteiligung pro Ereignis, aber wenn die Batterie Ihres E-Bikes ausgetauscht werden muss, gilt eine Abschreibung von 0,75 % pro Monat, berechnet ab dem Kaufdatum des E-Bikes.
  • Die Garantieverlängerung kann nur für neue E-Bikes abgeschlossen werden.
  • E-Bikes mit Eigenschaften von E-MTBs oder elektrischen Fatbikes sind für diese erweiterte Garantie nicht geeignet.

Was sind meine Pflichten?

  • Im Falle eines Schadens müssen Sie diesen unverzüglich bei Unique Bikes oder bei FietsCollectief melden.
  • Das E-Bike muss jährlich von Unique Bikes gewartet werden.

Wie lange gilt die Garantie?

  • Die erweiterte Garantie tritt nach Ablauf der standardmäßigen Herstellergarantie von 2 Jahren in Kraft. Die Laufzeit dieser erweiterten Garantie beträgt 2+3 Jahre, also insgesamt 5 Jahre.

Wo gilt die Garantie?

  • Die erweiterte Garantie gilt in den Niederlanden. In Absprache mit dem Garantiegeber kann ein E-Bike auch im Ausland repariert werden.

Das ist der Grund, warum Unique Bikes!

- professioneller Service und Werkstatt
- hervorragende und kompetente Beratung
- umfangreiche Garantie
- Sattelkomfort-Test
- Akku-Test für E-Bikes

Noch Fragen?